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www.bus-recht.de - Sonntag, 01.08.2010

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 24.6.2010 entschieden, dass ein Linienfernverkehr mit Bussen unter Umständen genehmigt werden kann, auch wenn die Strecke bereits von der Bahn bedient wird, wenn die Fahrpreise im Busverkehr deutlich günstiger sind als die entsprechenden Bahnpreise. Allerdings war die angegriffene Linienverkehrsgenehmigung deshalb aufzuheben, weil der Bahn nicht die erforderliche Möglichkeit zu einer Ausgestaltung ihres Schienenverkehrs eingeräumt worden war.

Nähere Informationen erhalten Sie unter der Rubrik "news" oder unter www.bundesverwaltungsgericht.de. Beste Grüße aus Dresden

Ihr Bertram Petzoldt
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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