bus-recht.de - Unzureichende Deutschkenntnisse als Kündigungsgrund (4.2.2010)

Unzureichende Deutschkenntnisse als Kündigungsgrund (4.2.2010)

04. Februar 2010

Ist ein Arbeitnehmer nicht in der Lage, in deutscher Sprache abgefasste Arbeitsanweisungen zu lesen, so kann eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt sein. Das hat das Bundesarbeitsgericht am 28. Januar 2010 - 2 AZR 764/08 entschieden. Nach Ansicht des Gerichts stellt es keine nach § 3 Abs. 2 AGG verbotene mittelbare Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft dar, wenn der Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmern die Kenntnis der deutschen Schriftsprache verlangt, soweit sie für deren Tätigkeit erforderlich ist. Der Arbeitgeber verfolgt ein im Sinne des Gesetzes legitimes, nicht diskriminierendes Ziel, wenn er - zB aus Gründen der Qualitätssicherung - schriftliche Arbeitsanweisungen einführt.

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