Alleinanmeldung einer Reise für 2 Personen mit unterschiedlichen Namen (4.2.2010)
04. Februar 2010
Unter Berücksichtigung der heutigen gesellschaftlichen Verhältnisse ist das Buchen eines Doppelzimmers für einen Zeitraum von einer oder mehreren Wochen kein Zeichen für eine familienähnliche Vertrautheit. Es ist durchaus üblich, dass Freunde oder auch nur Bekannte in unterschiedlichen Geschlechterkombinationen aus lediglich finanziellen oder praktischen Erwägungen heraus ein Doppelzimmer buchen. Es kann sich sogar um reine nur auf den Urlaub beschränkte Zweckgemeinschaften handeln, wie etwa bei einer Studienreise. Angesichts der gerichtsbekannten Vielgestaltigkeit der Motivation nur ein Zimmer für zwei zu buchen, ist die Auffassung, der Bezug nur eines Zimmers für mehrere Personen deute für den Veranstalter zwingend auf eine sog. Familienreise hin, als überholt und mit der Lebenswirklichkeit nicht mehr übereinstimmend abzulehnen, vgl. AG Köln v. 21.9.2009 - 42 C 266/08.
Die Entscheidung finden Sie in Kürze unter der Rubrik "Entscheidungen".
