bus-recht.de - Umfang des Insolvenzschutzes bei Pauschalreisen

Umfang des Insolvenzschutzes bei Pauschalreisen

04. November 2011

Nach Auffassung des BGH ist ein Reisender, zu dessen Gunsten ein Reisepreisversicherungsvertrag gemäß § 651k BGB abgeschlossen worden ist, damit auch gegen das Risiko absichert, dass nach einer Absage der Reise durch den Reiseveranstalter sein Anspruch auf Rückzahlung des vorausbezahlten Reisepreises aufgrund der Insolvenz des Reiseveranstalters nicht mehr realisiert werden kann.

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