bus-recht.de - Mehr Schadenersatz bei Flugannullierung

Mehr Schadenersatz bei Flugannullierung

04. November 2011

Die Verordnung über Ausgleichsleistungen für Fluggäste (Verordnung (EG) Nr. 261/2004 schreibt standardisierte Maßnahmen vor, die die Fluggesellschaften gegenüber ihren Fluggästen im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen ergreifen müssen. Die Verordnung gilt aber unbeschadet eines weiter gehenden Schadensersatzanspruchs des Fluggastes. Daher kann die nach der Verordnung gewährte Ausgleichsleistung auf einen etwaigen weiter gehenden Schadensersatzanspruch der Fluggäste angerechnet werden.

Zurück