Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Busverkehr (9.6.2010)
09. Juni 2010
In diesem Verfahren wendet sich die DB Fernverkehr AG gegen die einem Busunternehmen erteilte Genehmigung zum Betrieb eines Linienverkehrs.
Im November 2005 wurden dem Busunternehmen die Einrichtung und der Betrieb eines Linienbusverkehrs von Frankfurt am Main/Hauptbahnhof nach Dortmund/Hauptbahnhof genehmigt. Hiergegen wandte sich die Klägerin unter anderem mit dem Einwand, dass allein vermeintlich günstigere Fahrpreise im Linienbusverkehr die Genehmigung eines Parallelverkehrs zu dem von ihr betriebenen Schienenverkehr nicht rechtfertigten. Ihre Klage und die von ihr gegen das klagabweisende erstinstanzliche Urteil eingelegte Berufung blieben ohne Erfolg.
Im Revisionsverfahren wird unter anderem zu klären sein, welche Bedeutung der Tarifgestaltung bei der Entscheidung über die Genehmigung eines Linienbusverkehrs beigemessen werden kann, der in Konkurrenz zu einem bereits vorhandenen Schienenverkehr tritt.
