bus-recht.de - Unfallversicherungsschutz eines Busfahrers während seiner Pause

Unfallversicherungsschutz eines Busfahrers während seiner Pause

18. November 2011

Auch bei Busfahrern müsse unterschieden werden zwischen Tätigkeiten, die mit dem Beschäftigungsverhältnis in einem rechtlich wesentlichen, inneren Zusammenhang stehen und deswegen versichert und solchen, die der privaten unversicherten Sphäre zuzurechnen seien. Der Kläger habe seine unbezahlte Pause von 1 ½ Stunden im eigenen Belieben gestaltet. Das Landessozialgericht stellte klar, dass der Besuch des Fußballspiels dem Bereich der Freizeitgestaltung und damit dem unversicherten privaten Bereich zuzurechnen war. Der Unfall habe sich im inneren Bereich des Fußballstadions und damit außerhalb eines versicherten Umkreises in Busnähe ereignet.

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