Passagierrechte nach Vulkanausbruch (21.4.)
21. April 2010
Jeder Passagier hat demnach die Wahl zwischen der Erstattung des Flugpreises oder einer Umleitung zum Reiseziel. Zudem müssen die Fluggesellschaften den Fluggästen Getränke, Mahlzeiten und eine Unterkunft zur Verfügung stellen. Ausnahme: Passagiere bekommen keine zusätzliche finanzielle Entschädigung.
