EuGH moniert Kündigungsrecht (23.1.2010)
24. Januar 2010
Die BGB enthaltene Regelung, nach der Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr bei der Berechnung der Kündigungsfrist nicht berücksichtigt werden, verstößt nach Ansicht des EuGH gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters.
Die Entscheidung war von Arbeitsrechtlern erwartet worden.
Nach deutschem Arbeitsrecht verlängern sich die vom Arbeitgeber einzuhaltenden Kündigungsfristen mit zunehmender Dauer des Arbeitsverhältnisses. Vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegende Beschäftigungzeiten werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
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