www.bus-recht.de - Sonntag, 05.09.2010
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren beschlossen.
Bürgerinnen und Bürger sollen bei überlanger Dauer von Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren besser geschützt werden. Bislang gibt es dafür im deutschen Recht keine Rechtsschutzmöglichkeit. Das Gesetz soll diese Lücke schließen.
Die Neuregelung soll den Anspruch auf gerichtlichen Rechtsschutz in angemessener Zeit sichern. Ein betroffener Bürger kann künftig eine Entschädigungsklage gegen den Staat erheben. Er kann Ersatz für die Nachteile verlangen, die durch die Verletzung des Rechts auf angemessene Verfahrensdauer entstanden sind.
Zuvor muss er aber das Gericht, das nach seiner Ansicht zu langsam arbeitet, mit einer Rüge auf die Verzögerung hingewiesen haben. Dies gibt den Richtern die Möglichkeit, bei berechtigter Kritik Abhilfe zu leisten.
Bleibt abzuwarten, ob und wann das Gesetz verabschiedet wird.
In dem Sinne beste Grüße aus Dresden
Ihr Bertram Petzoldt
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
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