www.bus-recht.de - Sonntag, 05.02.2012

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Auf den vorliegenden Seiten werden Sie zu ausgewählten Problemen des Reise- und Arbeitsrechts informiert. Sollten Sie die von Ihnen gewünschte Information nicht finden, rufen Sie uns bitte an oder schreiben uns.

Ihr Bertram Petzoldt
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Reiseversicherungsschutz bei unerwarteter Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung
bei einer plötzlichen Verschlechterung einer Bei einer bei Reisebuchung bekannten Krankheit, die ursprünglich die Reise nicht in Frage stellte, besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherte von seiner Reisefähigkeit ausgehen durfte.
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Umfang des Insolvenzschutzes bei Pauschalreisen
Ein Reisender, zu dessen Gunsten ein Reisepreisversicherungsvertrag gemäß § 651k BGB abgeschlossen worden ist, ist damit auch gegen das Risiko absichert, dass nach einer Absage der Reise durch den Reiseveranstalter sein Anspruch auf Rückzahlung des vorausbezahlten Reisepreises aufgrund der Insolvenz des Reiseveranstalters nicht mehr realisiert werden kann.
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Verunglückter Sketch als Reisemangel
Ein Reisemangel kann auch darin liegen, dass einem Gast das Gefühl vermittelt wird, nicht willkommen zu sein. (nicht amtlicher Leitsatz)
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