bus-recht.de - Verfall einer Abmahnung?

Verfall einer Abmahnung?

Frage

Kann eine längere Zeit zurückliegende Abmahnung für den Kündigungsanspruch herangezogen werden?



Antwort

Eine Abmahnung verliert grundsätzlich nicht deshalb ihre Wirkung, weil sie schon einige Zeit zurückliegt. Die zwischen Abmahnung und Kündigung liegende Zeit ist jedoch im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu berücksichtigen.

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