Verfall einer Abmahnung?
Frage
Kann eine längere Zeit zurückliegende Abmahnung für den Kündigungsanspruch herangezogen werden?
Antwort
Eine Abmahnung verliert grundsätzlich nicht deshalb ihre Wirkung, weil sie schon einige Zeit zurückliegt. Die zwischen Abmahnung und Kündigung liegende Zeit ist jedoch im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu berücksichtigen.