bus-recht.de - Haftungsrecht

enthaltene Urteile

Haftung eines Thermalbads für Bodenbelag im Außenbereich
Der Benutzer eines öffentlichen Bades im Außenbereich muss sich auf geringfügige Niveauunterschiede einstellen. (kein amtlicher Leitsatz)
Schadensersatzanspruch gegen Haftpflichtversicherung bejaht
Die Vorschriften des BGB zur Haftungsbeschränkung der Eltern gegenüber ihren Kindern finden im Straßenverkehr keine Anwendung. (kein amtlicher Leitsatz)
Kosten eines Polizeieinsatzes bei pannenbedingter Vollsperrung
Der Fahrzeugeigentümer hat die Personalkosten der Polizei zu tragen, wenn Polizeibeamte eine Pannenstelle zur Abwendung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit absichern. (kein amtlicher Leitsatz)
Ersatz von Reinigungskosten
Wer betrunken ein Taxi benutzt und sich in diesem übergeben muss, hat die Kosten der Reinigung zu tragen. (kein amtlicher Leitsatz)
Zur Annahme von AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) liegen nicht vor, wenn die Einbeziehung der Bedingungen sich als das Ergebnis einer freien Entscheidung der anderen Vertragspartei darstellt. (Kein amtlicher Leitsatz)
Regulierung eines Unfallschadens gegen Willen des Versicherungsnehmers
Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann auch gegen den Willen ihres Versicherungsnehmers den Schaden eines Unfallgegners begleichen, so lange die Regulierung nicht unsachgemäß und willkürlich ist. (kein amtlicher Leitsatz)
Kein Versicherungsschutz bei Entfernen vom Unfallort
Der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer ist im Verhältnis zum Versicherungsnehmers wegen einer Obliegenheitsverletzung leistungsfrei, wenn dieser bei einem Schaden von über 2.500 € lediglich fünf Minuten am Unfallort verbleibt und sich sodann wegen eines dringenden Geschäftstermins entfernt. (kein amtlicher Leitsatz)
Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch Entfernen vom Unfallort
Ein Autofahrer, der den Unfallort verlässt, bevor die Polizei eingetroffen ist, hat auch dann keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn er seinen Wagen und seine Papiere an der Unfallstelle zurücklässt. (Leitsatz des DAV)
Schadenersatzansprüche gegen Reiseveranstalter
Die Ausschlussfrist des Reisevertragsrecht muss auch vom Sozialversicherungsträger eingehalten werden, auf den von Gesetzes wegen Schadensersatzansprüche eines Reisenden übergegangen sind.

Dies gilt auch, wenn der Reisende eigene Ansprüche, die nicht auf den Sozialversicherungsträger übergegangen sind, bereits angemeldet hat oder solche Ansprüche von dem Reiseveranstalter anerkannt worden sind.
Schadenersatzpflicht des Hundehalters
Ein Autofahrer muss nicht damit rechnen, dass sich ein Hund unvermittelt losreißt. (kein amtlicher Leitsatz)

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